Schiedsgerichtshof

IHK-Einigungsstellen für Wettbewerbs­streitigkeiten

Die IHKs unterhalten Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten.  Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 15 UWG. Dieses Verfahren ist ein schneller und effizienter Weg zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Konflikte aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Als eine Einrichtung von Unternehmern für Unternehmer basiert sie auf der Idee der Selbstregulierung der Wirtschaft. Die Vorteile der IHK-Einigungsstellen:

Kostengünstig und schnell

Ein Einigungsstellenverfahren ist in der Regel schnell und kostenfrei. Bei einem Scheitern steht den Parteien der Weg zu einem Gerichtsverfahren aber weiterhin offen.

Praktische Erfahrung

Ehrenamtlich tätige Unternehmer mit umfangreicher Erfahrung aus der Wirtschaft helfen Ihnen, in einem persönlichen Gespräch eine sachgerechte Lösung zu finden, die juristischen Ansprüchen genügt.

Unkomplizierte Sachverhalte

Das Verfahren der Einigungsstelle eignet sich vor allem für Fälle, in denen der Wettbewerbsverstoß aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit begangen wurde. Nicht geeignet ist das Verfahren für eilige Fälle oder Fälle von rechtlich grundsätzlicher Bedeutung.

Formloses Verfahren

Einigungsstellen können formlos angerufen werden, wenn Sie etwa eine Abmahnung erhalten haben, die Sie für ungerechtfertigt halten, oder wenn ein von Ihnen abgemahntes Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgibt.

Regionale Angebote der IHKs

Zuständige Einigungsstelle ist grundsätzlich die, an der der Antragsgegner seine gewerbliche Niederlassung hat. Informieren Sie sich bei Ihrer regionalen IHK über die Möglichkeiten und lassen Sie sich beraten, wie Sie am besten vorgehen können.