IHK-Schiedsgutachten
Beim Schiedsgutachten erstellt ein unabhängiger und neutraler Sachverständiger zur Klärung technischer oder fachlicher Fragen ein Gutachten, das für die Parteien verbindliche Wirkung hat. Das betrifft z.B. Baumängel oder Sachmängel bei Kauf- oder Werkverträgen oder den Wert einer Ware. Vorteile des Schiedsgutachtens sind:
Ein spezialisierter Sachverständiger beurteilt den Streitfall auf Grundlage seines Fachwissens und seiner Erfahrung. Die IHKs haben Sachverständige auf über 300 Gebieten der Wirtschaft öffentlich bestellt und vereidigt. Diese Personen haben ihre besondere Sachkunde und ihre Zuverlässigkeit in einem aufwendigen Verfahren nachgewiesen. Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Sie und Ihr Vertragspartner können im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis unter ca. 7.000 bestellten Sachverständigen auswählen.
Das Ergebnis des Gutachtens ist für die Parteien bindend und kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Schiedsgutachten sind meist schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren.
Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wodurch vertrauliche Informationen geschützt bleiben.