Schiedsgerichtshof

Referentenentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts – Fachkonsultation gestartet

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 27. Januar 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorgelegt, nachdem ein entsprechender Entwurf in der vergangenen Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen war, und die Fachkreise und Verbände zur Stellungnahme bis zum 27. Februar 2026 eingeladen.

Ziel des Entwurfs ist es, den Streitbeilegungsstandort Deutschland zu stärken und die Attraktivität Deutschlands als Austragungsort nationaler und internationaler Schiedsverfahren weiter zu erhöhen. Vorgesehen sind unter anderem erleichterte und technologieoffene Formerfordernisse für Schiedsvereinbarungen, die ausdrückliche Zulassung von Videoschiedsverhandlungen, die Möglichkeit elektronischer Schiedssprüche mit qualifizierter elektronischer Signatur sowie Erleichterungen beim Umgang mit englischsprachigen Dokumenten in gerichtlichen Verfahren. Zudem sollen Transparenz und Rechtsfortbildung durch die Möglichkeit der Veröffentlichung von Schiedssprüchen mit Zustimmung der Parteien gefördert, Sondervoten klargestellt und ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Form eines Restitutionsantrags eingeführt werden.

Der SGH begrüßt die Zielrichtung des Referentenentwurfs und beabsichtigt, sich aktiv an der Konsultation zu beteiligen.

Der Referentenentwurf sowie eine Synopse der geplanten Änderungen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums abrufbar: BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts