Verfahren vor dem Schiedsgerichtshof (SGH) können ab sofort auch auf Englisch geführt werden. Die DIHK-Vollversammlung hat die englischsprachigen Schiedsregeln verabschiedet, die am 12. Dezember 2024 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft traten. Beide Fassungen – Deutsch und Englisch – sind gleichberechtigte Originalfassungen. Die Wahl der Verfahrenssprache legt verbindlich die entsprechende Sprachfassung der Schiedsregeln fest.
Die Gleichrangigkeit beider Sprachversionen bietet insbesondere ausländischen Parteien Transparenz und Rechtssicherheit, da die englische Fassung eigenständig ausgelegt wird, ohne dass bei Auslegungsfragen auf den deutschen Sprachtext zurückgegriffen werden darf. Durch die Beschränkung auf zwei Sprachfassungen reduziert der SGH die Transaktionskosten, die mit der Vorhaltung weiterer Sprachfassungen verbunden wären, und berücksichtigt zugleich die Anforderungen des internationalen Geschäftsverkehrs.
Die Schiedsregeln in Deutsch und Englisch finden Sie hier.