DIHK unterstützt Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Ziviljustiz
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt ausdrücklich den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG). In ihrer aktuellen Stellungnahme spricht sich die DIHK für ein nutzerfreundliches, digitales Verfahren aus, das insbesondere bei Streitigkeiten mit geringem Streitwert den Zugang zum Recht effizienter und zeitgemäßer gestalten soll. Die geplante Justizreform greift Anliegen auf, die auch für den Schiedsgerichtshof als zukunftsweisend gelten: Der Einsatz digitaler Elemente – etwa einer Verfahrensmanagementplattform für die gesamte Kommunikation – ist bereits Bestandteil der Verfahrensordnung des SGH. So wird ein modernes, strukturiertes und unternehmensnahes Streitbeilegungsverfahren auch in der staatlichen Gerichtsbarkeit gefördert. Kritisch sieht die DIHK allerdings den vorgesehenen Testzeitraum von zehn Jahren. Eine deutlich kürzere Erprobungsphase mit begleitender Evaluation wäre aus Sicht der Wirtschaft zielführender und würde der schnellen Weiterentwicklung digitaler Technologien besser Rechnung tragen. Die vollständige Stellungnahme der DIHK finden Sie hier: