Schiedsgerichtshof

Reform des Schiedsverfahrensrechts: Experten plädieren für schnelle Umsetzung

Die geplante Reform des Schiedsverfahrensrechts in Deutschland wurde in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 4. Dezember 2024 grundsätzlich positiv aufgenommen. Experten betonten die Notwendigkeit, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, um Deutschland als attraktiven Standort für internationale Streitbeilegung zu stärken.

Ein zentraler Streitpunkt war der Verzicht auf Formerfordernisse bei Schiedsgerichtsvereinbarungen. Während zum Teil vor Missbrauchspotenzial gewarnt wurde, argumentierten andere Stimmen für die Formfreiheit, da diese international erprobt sei und keine Streitflut verursache. Einige Experten schlugen vor, eine Textformregelung nach dem Vorbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzuführen. Ein möglicher Kompromiss könnte die verpflichtende Dokumentation mündlicher Vereinbarungen sein.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die geplante Regelung zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen. Kritiker befürchten, dass dadurch die Vertraulichkeit der Verfahren gefährdet sein könnte, insbesondere wenn die Parteien versäumen, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Selbst anonymisierte Schiedssprüche könnten Rückschlüsse auf die beteiligten Unternehmen zulassen. Die Bundesregierung rechtfertigt die Regelung damit, dass sie der Rechtsentwicklung dient.

Positiv bewertet wurde die Möglichkeit, verfahrenssichernde Maßnahmen vor staatlichen Gerichten künftig auch in englischer Sprache durchzuführen. Diese Neuerung gilt ebenso für die neu einzurichtenden Commercial Courts, die ab dem 1. April 2025 tätig werden sollen, und die für die Überprüfung von Schiedssprüchen zuständig sein sollen.

Trotz einzelner Kritikpunkte hatte sich die DIHK im Vorfeld zu dem Reformvorhaben ebenfalls überwiegend zustimmend geäußert. Sie sieht in der Reform eine Stärkung Deutschlands im Wettbewerb mit anderen Rechtsordnungen, wie etwa Österreich und der Schweiz. Allerdings weist die DIHK darauf hin, dass strukturelle Probleme des Schiedsstandorts nicht allein durch Änderungen im Verfahrensrecht gelöst werden können. Vor allem bei internationalen Streitfällen sei die Attraktivität des materiellen Rechts ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Schiedsorts. 

Die vollständige Stellungnahme der DIHK finden Sie hier.