Schiedsgerichtshof

Konfliktlösung

Queen Mary-Studie 2025: London und Singapur führend in der Schiedsgerichtsbarkeit – KI auf dem Vormarsch

Die aktuelle Studie von White & Case und der Queen Mary University of London (White & Case / QMUL), vorgestellt anlässlich der Paris Arbitration Week 2025, bestätigt erneut die führende Rolle von London und Singapur als weltweit bevorzugte Schiedsorte. Trotz wachsender Bedeutung des asiatisch-pazifischen Raums bleibt London auf Platz 1, gefolgt von Singapur sowie weiteren Zentren wie Hongkong, Peking und Paris. Ein zentrales Thema der Studie ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schiedsgerichtsbarkeit. Über 90 % der Befragten rechnen mit der baldigen Nutzung von KI für Recherchen, Datenanalysen und Dokumentenprüfung. Gleichzeitig lehnt eine Mehrheit den Einsatz von KI bei der Begründung von Schiedssprüchen ab – menschliches Urteilsvermögen bleibt unerlässlich. Weitere Ergebnisse: Ein Vorschaubericht zur Studie – die vollständige Studie wird im Mai 2025 veröffentlicht – findet sich unter www.globalarbitrationreview.com. Auffällig ist, dass Deutschland – soweit ersichtlich – in der Studie überhaupt nicht erwähnt wird. Dies verdeutlicht einmal mehr, dass der Standort im internationalen Vergleich weiterhin im hinteren Feld liegt. In diesem Kontext will der Schiedsgerichtshof (SGH) zusammen mit den 79 Industrie- und Handelskammern und dem weltweiten Netz der deutschen Auslandshandelskammern insbesondere die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft in den Blick nehmen und einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung alternativer Streitbeilegung leisten.

Standortfaktor Streitbeilegung: Prof. Dr. Stephan Wernicke im Interview mit der NJW

In einem Interview mit der NJW erläutert Stephan Wernicke, Chefjustiziar der DIHK und Vorsitzender des SGH, dass Deutschland sein Potenzial als Schiedsstandort bisher nicht voll ausschöpfe. Der neu geschaffene DIHK-Schiedsgerichtshof (SGH) solle insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine schnelle und wirtschaftsnahe Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit bieten. Wernicke hebt hervor, dass die geplanten Commercial Courts auf komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten mit hohen Streitwerten ausgerichtet seien. Der SGH biete hingegen eine flexiblere und vertraulichere Lösung für Streitwerte aller Größenordnungen. Zugleich könnten Unternehmen Schiedsrichter, Verfahrenssprache und Verhandlungsort selbst bestimmen. Zudem ermögliche der SGH ein digitales und effizientes Verfahren, das sich besonders für international tätige Firmen eigne. Schiedssprüche seien auch anders als Urteile der Commercial Courts nahezu weltweit vollstreckbar. Der DIHK-Schiedsgerichtshof solle dazu beitragen, Deutschland als attraktiven Standort für wirtschaftsnahe Streitbeilegung zu stärken. Wernicke sehe darin einen wichtigen Schritt, um Unternehmen eine effiziente Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren zu bieten. Zum vollständigen Interview: beck-aktuell (Tobias Freudenberg)