Schiedsgerichtshof

Schiedsgerichtsbarkeit

Queen Mary-Studie 2025: London und Singapur führend in der Schiedsgerichtsbarkeit – KI auf dem Vormarsch

Die aktuelle Studie von White & Case und der Queen Mary University of London (White & Case / QMUL), vorgestellt anlässlich der Paris Arbitration Week 2025, bestätigt erneut die führende Rolle von London und Singapur als weltweit bevorzugte Schiedsorte. Trotz wachsender Bedeutung des asiatisch-pazifischen Raums bleibt London auf Platz 1, gefolgt von Singapur sowie weiteren Zentren wie Hongkong, Peking und Paris. Ein zentrales Thema der Studie ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schiedsgerichtsbarkeit. Über 90 % der Befragten rechnen mit der baldigen Nutzung von KI für Recherchen, Datenanalysen und Dokumentenprüfung. Gleichzeitig lehnt eine Mehrheit den Einsatz von KI bei der Begründung von Schiedssprüchen ab – menschliches Urteilsvermögen bleibt unerlässlich. Weitere Ergebnisse: Ein Vorschaubericht zur Studie – die vollständige Studie wird im Mai 2025 veröffentlicht – findet sich unter www.globalarbitrationreview.com. Auffällig ist, dass Deutschland – soweit ersichtlich – in der Studie überhaupt nicht erwähnt wird. Dies verdeutlicht einmal mehr, dass der Standort im internationalen Vergleich weiterhin im hinteren Feld liegt. In diesem Kontext will der Schiedsgerichtshof (SGH) zusammen mit den 79 Industrie- und Handelskammern und dem weltweiten Netz der deutschen Auslandshandelskammern insbesondere die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft in den Blick nehmen und einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung alternativer Streitbeilegung leisten.

Standortfaktor Streitbeilegung: Prof. Dr. Stephan Wernicke im Interview mit der NJW

In einem Interview mit der NJW erläutert Stephan Wernicke, Chefjustiziar der DIHK und Vorsitzender des SGH, dass Deutschland sein Potenzial als Schiedsstandort bisher nicht voll ausschöpfe. Der neu geschaffene DIHK-Schiedsgerichtshof (SGH) solle insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine schnelle und wirtschaftsnahe Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit bieten. Wernicke hebt hervor, dass die geplanten Commercial Courts auf komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten mit hohen Streitwerten ausgerichtet seien. Der SGH biete hingegen eine flexiblere und vertraulichere Lösung für Streitwerte aller Größenordnungen. Zugleich könnten Unternehmen Schiedsrichter, Verfahrenssprache und Verhandlungsort selbst bestimmen. Zudem ermögliche der SGH ein digitales und effizientes Verfahren, das sich besonders für international tätige Firmen eigne. Schiedssprüche seien auch anders als Urteile der Commercial Courts nahezu weltweit vollstreckbar. Der DIHK-Schiedsgerichtshof solle dazu beitragen, Deutschland als attraktiven Standort für wirtschaftsnahe Streitbeilegung zu stärken. Wernicke sehe darin einen wichtigen Schritt, um Unternehmen eine effiziente Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren zu bieten. Zum vollständigen Interview: beck-aktuell (Tobias Freudenberg)

Prof. Dr. Reinhard Greger – DIHK eröffnet neue Wege zur Beilegung von Wirtschaftskonflikten

Prof. Dr. Reinhard Greger hat in der MDR 2025 (R29-R32) einen Beitrag über die neuen Wege zur Beilegung von Wirtschaftskonflikten durch den Schiedsgerichtshof (SGH) veröffentlicht. Der Artikel beleuchtet das SGH- Schiedsgerichtsverfahren, das Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene eine effiziente, transparente und kostengünstige Alternative zu traditionellen Gerichtsverfahren bietet. Prof. Dr. Greger erklärt: „Das Verfahren des SGH könnte einen Vorreiter für eine grundlegende Reform des Zivilprozesses darstellen und damit neue Maßstäbe für die Streitbeilegung setzen.“ Besonders betont wird die Flexibilität des Verfahrens, das sowohl bei niedrigeren Streitwerten als auch bei komplexeren Fällen eingesetzt werden kann. Weitere Details zur Funktionsweise und den Vorteilen dieses neuen Verfahrens finden Sie im vollständigen Beitrag – Quelle: Greger, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 2025, R29-R32. Informationen zu Prof. Dr. Reinhard Greger finden Sie auf seiner Website.

Rückblick: Informationsveranstaltung der Handelskammer Hamburg zum neuen Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH)

Gemeinsam mit Kollegen der Handelskammer Hamburg und der Handelskammer Bremen hat das Team des neuen Schiedsgerichtshofs der DIHK am vergangenen Mittwoch (05. Februar 2025) im Merkur-Zimmer der Handelskammer Hamburg einem interessierten Kreis von Schiedspraktikern und Unternehmen das Konzept des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) vorgestellt. Beleuchtet wurden u. a. die Hintergründe der Gründung des SGH, mit der die DIHK den Gesetzesauftrag aus der Novelle des IHK-Gesetzes vom 11. August 2021 umsetzt. Gemeinsames Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch der exportorientierten deutschen Wirtschaft schnelle und unkomplizierte Lösungen auf dem Gebiet der alternativen Konfliktlösung zu bieten und damit die lange Tradition der IHKs fortzuführen und weiterzuentwickeln. Der SGH ist damit Teil der Umsetzung eines umfassenden Gesetzesrahmens, der den Justiz- und Schiedsstandort Deutschland stärken soll. Auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit hält der SGH mit dem SGH-Schiedsverfahren ein eigenes Angebot vor. Neben der Effizienz, den Kosten und der Flexibilität des neuen SGH-Verfahrens stand vor allem die digitale Abwicklung der Verfahren mittels der neuen Verfahrensmanagementplattform (VMP) im Mittelpunkt der Veranstaltung. Diese ermöglicht es, den gesamten Verfahrensablauf und insbesondere den Austausch verfahrensrelevanter Dokumente vollständig online zu organisieren. Zustellungsprobleme werden entschärft, Papierdokumente gehören der Vergangenheit an, und alle Termine sowie Unterlagen sind jederzeit im Blick. Die Teilnehmer der Veranstaltung konnten sich davon überzeugen, wie die VMP das Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Fotocredit: HKHH / DIHK