Schiedsgerichtshof

Aktuelles

Queen Mary-Studie 2025: London und Singapur führend in der Schiedsgerichtsbarkeit – KI auf dem Vormarsch

Die aktuelle Studie von White & Case und der Queen Mary University of London (White & Case / QMUL), vorgestellt anlässlich der Paris Arbitration Week 2025, bestätigt erneut die führende Rolle von London und Singapur als weltweit bevorzugte Schiedsorte. Trotz wachsender Bedeutung des asiatisch-pazifischen Raums bleibt London auf Platz 1, gefolgt von Singapur sowie weiteren Zentren wie Hongkong, Peking und Paris. Ein zentrales Thema der Studie ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schiedsgerichtsbarkeit. Über 90 % der Befragten rechnen mit der baldigen Nutzung von KI für Recherchen, Datenanalysen und Dokumentenprüfung. Gleichzeitig lehnt eine Mehrheit den Einsatz von KI bei der Begründung von Schiedssprüchen ab – menschliches Urteilsvermögen bleibt unerlässlich. Weitere Ergebnisse: Ein Vorschaubericht zur Studie – die vollständige Studie wird im Mai 2025 veröffentlicht – findet sich unter www.globalarbitrationreview.com. Auffällig ist, dass Deutschland – soweit ersichtlich – in der Studie überhaupt nicht erwähnt wird. Dies verdeutlicht einmal mehr, dass der Standort im internationalen Vergleich weiterhin im hinteren Feld liegt. In diesem Kontext will der Schiedsgerichtshof (SGH) zusammen mit den 79 Industrie- und Handelskammern und dem weltweiten Netz der deutschen Auslandshandelskammern insbesondere die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft in den Blick nehmen und einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung alternativer Streitbeilegung leisten.

Standortfaktor Streitbeilegung: Prof. Dr. Stephan Wernicke im Interview mit der NJW

In einem Interview mit der NJW erläutert Stephan Wernicke, Chefjustiziar der DIHK und Vorsitzender des SGH, dass Deutschland sein Potenzial als Schiedsstandort bisher nicht voll ausschöpfe. Der neu geschaffene DIHK-Schiedsgerichtshof (SGH) solle insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine schnelle und wirtschaftsnahe Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit bieten. Wernicke hebt hervor, dass die geplanten Commercial Courts auf komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten mit hohen Streitwerten ausgerichtet seien. Der SGH biete hingegen eine flexiblere und vertraulichere Lösung für Streitwerte aller Größenordnungen. Zugleich könnten Unternehmen Schiedsrichter, Verfahrenssprache und Verhandlungsort selbst bestimmen. Zudem ermögliche der SGH ein digitales und effizientes Verfahren, das sich besonders für international tätige Firmen eigne. Schiedssprüche seien auch anders als Urteile der Commercial Courts nahezu weltweit vollstreckbar. Der DIHK-Schiedsgerichtshof solle dazu beitragen, Deutschland als attraktiven Standort für wirtschaftsnahe Streitbeilegung zu stärken. Wernicke sehe darin einen wichtigen Schritt, um Unternehmen eine effiziente Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren zu bieten. Zum vollständigen Interview: beck-aktuell (Tobias Freudenberg)

6. Bayerischer Mediationstag am 21. Mai 2025

Einladung zum 6. Bayerischen Mediationstag: Innovation im Konfliktmanagement

Am 21. Mai 2025 findet der 6. Bayerische Mediationstag in München statt. Unter dem Motto „Inspirationen für ein innovatives Konfliktmanagement in Gesellschaft, Wirtschaft und Rechtspflege“ tauschen sich Expert:innen und Interessierte über neue Methoden der Mediation aus. In interaktiven Knowledge Cafés werden aktuelle Themen wie digitale Konfliktlösung, interkulturelle Mediation und spielerische Ansätze behandelt. Ziel ist es, innovative Strategien für eine nachhaltige und interessengerechte Streitbeilegung zu entwickeln. Die Veranstaltung bietet eine wertvolle Plattform für fachlichen Austausch, praxisnahe Impulse und Networking. Veranstaltet wird das Event von der IHK München und Oberbayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Das vollständige Tagungsprogramm sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: www.bayerischermediationstag.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – sichern Sie sich frühzeitig Ihre Wunschthemen! Anmeldeschluss ist der 07. Mai 2025.

Prof. Dr. Reinhard Greger – DIHK eröffnet neue Wege zur Beilegung von Wirtschaftskonflikten

Prof. Dr. Reinhard Greger hat in der MDR 2025 (R29-R32) einen Beitrag über die neuen Wege zur Beilegung von Wirtschaftskonflikten durch den Schiedsgerichtshof (SGH) veröffentlicht. Der Artikel beleuchtet das SGH- Schiedsgerichtsverfahren, das Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene eine effiziente, transparente und kostengünstige Alternative zu traditionellen Gerichtsverfahren bietet. Prof. Dr. Greger erklärt: „Das Verfahren des SGH könnte einen Vorreiter für eine grundlegende Reform des Zivilprozesses darstellen und damit neue Maßstäbe für die Streitbeilegung setzen.“ Besonders betont wird die Flexibilität des Verfahrens, das sowohl bei niedrigeren Streitwerten als auch bei komplexeren Fällen eingesetzt werden kann. Weitere Details zur Funktionsweise und den Vorteilen dieses neuen Verfahrens finden Sie im vollständigen Beitrag – Quelle: Greger, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 2025, R29-R32. Informationen zu Prof. Dr. Reinhard Greger finden Sie auf seiner Website.

Rückblick: Informationsveranstaltung der Handelskammer Hamburg zum neuen Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH)

Gemeinsam mit Kollegen der Handelskammer Hamburg und der Handelskammer Bremen hat das Team des neuen Schiedsgerichtshofs der DIHK am vergangenen Mittwoch (05. Februar 2025) im Merkur-Zimmer der Handelskammer Hamburg einem interessierten Kreis von Schiedspraktikern und Unternehmen das Konzept des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) vorgestellt. Beleuchtet wurden u. a. die Hintergründe der Gründung des SGH, mit der die DIHK den Gesetzesauftrag aus der Novelle des IHK-Gesetzes vom 11. August 2021 umsetzt. Gemeinsames Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch der exportorientierten deutschen Wirtschaft schnelle und unkomplizierte Lösungen auf dem Gebiet der alternativen Konfliktlösung zu bieten und damit die lange Tradition der IHKs fortzuführen und weiterzuentwickeln. Der SGH ist damit Teil der Umsetzung eines umfassenden Gesetzesrahmens, der den Justiz- und Schiedsstandort Deutschland stärken soll. Auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit hält der SGH mit dem SGH-Schiedsverfahren ein eigenes Angebot vor. Neben der Effizienz, den Kosten und der Flexibilität des neuen SGH-Verfahrens stand vor allem die digitale Abwicklung der Verfahren mittels der neuen Verfahrensmanagementplattform (VMP) im Mittelpunkt der Veranstaltung. Diese ermöglicht es, den gesamten Verfahrensablauf und insbesondere den Austausch verfahrensrelevanter Dokumente vollständig online zu organisieren. Zustellungsprobleme werden entschärft, Papierdokumente gehören der Vergangenheit an, und alle Termine sowie Unterlagen sind jederzeit im Blick. Die Teilnehmer der Veranstaltung konnten sich davon überzeugen, wie die VMP das Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Fotocredit: HKHH / DIHK

Schiedsgerichtshof bietet Verfahrensregeln auch auf Englisch an

Verfahren vor dem Schiedsgerichtshof (SGH) können ab sofort auch auf Englisch geführt werden. Die DIHK-Vollversammlung hat die englischsprachigen Schiedsregeln verabschiedet, die am 12. Dezember 2024 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft traten. Beide Fassungen – Deutsch und Englisch – sind gleichberechtigte Originalfassungen. Die Wahl der Verfahrenssprache legt verbindlich die entsprechende Sprachfassung der Schiedsregeln fest.  Die Gleichrangigkeit beider Sprachversionen bietet insbesondere ausländischen Parteien Transparenz und Rechtssicherheit, da die englische Fassung eigenständig ausgelegt wird, ohne dass bei Auslegungsfragen auf den deutschen Sprachtext zurückgegriffen werden darf. Durch die Beschränkung auf zwei Sprachfassungen reduziert der SGH die Transaktionskosten, die mit der Vorhaltung weiterer Sprachfassungen verbunden wären, und berücksichtigt zugleich die Anforderungen des internationalen Geschäftsverkehrs. Die Schiedsregeln in Deutsch und Englisch finden Sie hier.

Einladung zur Informationsveranstaltung: Der neue IHK-Schiedsgerichtshof (SGH) – Schiedsverfahren einfach online führen

Mittwoch, 5. Februar 2025, 18:00 bis 19:30 Uhr Handelskammer Hamburg, Merkur-Zimmer Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Wer wünscht sich das nicht: Wirtschaftsstreitigkeiten einfach komplett online abwickeln zu können? Kein Papierversand mehr, keine E-Mails, die mit Pech im Spam-Ordner verloren ge-hen, Termine und to-do-Listen auf einen Blick… Schon den Schiedsantrag können Sie online einreichen, und mit der Verfahrensmanagementplattform (VMP) können Sie danach alles digital abwickeln. Sie haben alle Termine und Unterlagen im Blick. Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter können sich auf das Wesentliche konzentrieren. Zustellungsprobleme, „Vorab“ und „Empfang bestätigt“-E-Mails uvm. gehören der Vergangenheit an.  Wir stellen Ihnen das neue Angebot des „Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer“ für eine schnelle und unkomplizierte Konfliktlösung vor, das gemeinsam von DIHK, IHKs und AHKs weiter ausgebaut wird. Eine Anmeldung ist erforderlich. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie direkt nach Online-Anmeldung per E-Mail. Sie können sich über diesen Link https://events.hk24.de/sgh verbindlich anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Reform des Schiedsverfahrensrechts: Experten plädieren für schnelle Umsetzung

Die geplante Reform des Schiedsverfahrensrechts in Deutschland wurde in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 4. Dezember 2024 grundsätzlich positiv aufgenommen. Experten betonten die Notwendigkeit, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, um Deutschland als attraktiven Standort für internationale Streitbeilegung zu stärken. Ein zentraler Streitpunkt war der Verzicht auf Formerfordernisse bei Schiedsgerichtsvereinbarungen. Während zum Teil vor Missbrauchspotenzial gewarnt wurde, argumentierten andere Stimmen für die Formfreiheit, da diese international erprobt sei und keine Streitflut verursache. Einige Experten schlugen vor, eine Textformregelung nach dem Vorbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzuführen. Ein möglicher Kompromiss könnte die verpflichtende Dokumentation mündlicher Vereinbarungen sein. Ein weiterer Diskussionspunkt war die geplante Regelung zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen. Kritiker befürchten, dass dadurch die Vertraulichkeit der Verfahren gefährdet sein könnte, insbesondere wenn die Parteien versäumen, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Selbst anonymisierte Schiedssprüche könnten Rückschlüsse auf die beteiligten Unternehmen zulassen. Die Bundesregierung rechtfertigt die Regelung damit, dass sie der Rechtsentwicklung dient. Positiv bewertet wurde die Möglichkeit, verfahrenssichernde Maßnahmen vor staatlichen Gerichten künftig auch in englischer Sprache durchzuführen. Diese Neuerung gilt ebenso für die neu einzurichtenden Commercial Courts, die ab dem 1. April 2025 tätig werden sollen, und die für die Überprüfung von Schiedssprüchen zuständig sein sollen. Trotz einzelner Kritikpunkte hatte sich die DIHK im Vorfeld zu dem Reformvorhaben ebenfalls überwiegend zustimmend geäußert. Sie sieht in der Reform eine Stärkung Deutschlands im Wettbewerb mit anderen Rechtsordnungen, wie etwa Österreich und der Schweiz. Allerdings weist die DIHK darauf hin, dass strukturelle Probleme des Schiedsstandorts nicht allein durch Änderungen im Verfahrensrecht gelöst werden können. Vor allem bei internationalen Streitfällen sei die Attraktivität des materiellen Rechts ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Schiedsorts.  Die vollständige Stellungnahme der DIHK finden Sie hier.

DIHK und DIS sprechen sich gegenüber dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) für die Stärkung des Schiedsstandorts Deutschland aus

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gewandt, um zentrale Maßnahmen zur Stärkung des Schiedsstandorts Deutschland zu fordern. Das Schreiben enthält mehrere wesentliche Anregungen, die die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit nachhaltig verbessern sollen. Continue Reading DIHK und DIS sprechen sich gegenüber dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) für die Stärkung des Schiedsstandorts Deutschland aus